Hier finden Sie zunächst die grundsätzlichen Fragen, die den Einstieg erleichtern, zum Beispiel die Abgrenzung zu Umkehrhypothek, Leibrente oder Teilverkauf. Danach folgen die technischen Detailfragen, von der Altersgrenze bis zu Sonderfällen bei Erbschaft und Objektwechsel. Ist Ihre Frage nicht dabei, rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Wer langfristig in der eigenen Immobilie bis ins hohe Alter wohnen bleiben möchte, braucht dafür oft finanzielle Mittel, etwa für einen altersgerechten Umbau, eine Pflegeabsicherung oder eine Zusatzrente. Mit der Allianz BestAger Finanzierung lassen sich solche Pläne finanzieren, ohne die Immobilie zu verkaufen.
So bleiben Sie unabhängig und entscheiden selbst über Ihre finanziellen Mittel. Die Erben können das Darlehen weiterführen oder entschädigungsfrei zurückzahlen, zum Beispiel aus dem Verkauf der Immobilie.
Nein. Bei einer Umkehrhypothek erfolgt ein hoher Sicherheitsabschlag auf den Marktwert, Zins und Tilgung erfolgen dort durch den Verkauf des Objekts. Bei der BestAger Finanzierung bleiben Sie alleiniger Eigentümer Ihrer kompletten Immobilie, profitieren vom möglichen Wertzuwachs und können sie vererben.
Die Allianz BestAger Finanzierung ist die Alternative zu einer Verrentung der Immobilie mit Verkauf und Wohnrecht, zum Beispiel einer Leibrente. Als Darlehensnehmer bleiben Sie Eigentümer Ihrer Immobilie und können sie vererben.
Bei einer Leibrente veräußern Sie Ihre Immobilie an Dritte, die Ihnen dafür lebenslanges Wohnrecht und eine monatliche Rente einräumen, Sie sind dann nicht mehr Eigentümer. Bei der BestAger Finanzierung bleiben Sie alleiniger Eigentümer Ihrer Immobilie.
Es gibt mehrere Formen, eine Immobilie zu verrenten, das muss keine Rente sein, sondern kann auch ein Darlehen bedeuten. Bei vielen Varianten müssen Haus oder Wohnung mit Abschlag verkauft oder zurückgemietet werden. Bei der BestAger Finanzierung bleibt das Objekt in Ihrem Eigentum, ohne dass Sie sich mit einer Verwaltung durch Dritte auseinandersetzen müssen.
Bei einem Teilverkauf veräußern Sie einen Anteil Ihrer Immobilie an eine dritte Partei, die dadurch Miteigentümer wird. Sie erhalten dafür ein Wohn- und Nießbrauchrecht, zahlen aber oft ein monatliches Nutzungsentgelt und tragen weiterhin Instandhaltungspflichten, ohne an künftigen Wertsteigerungen zu partizipieren. Bei der BestAger Finanzierung bleiben Sie alleiniger Eigentümer, zahlen keine Nutzungsgebühr, und ein künftiger Wertzuwachs kommt allein Ihnen oder Ihren Erben zugute.
Nießbrauch ist das Recht, eine fremde Immobilie zu nutzen, meist als lebenslanges Wohnrecht, ohne dass die Immobilie noch vollständig im eigenen Eigentum steht. Bei der BestAger Finanzierung bleiben Sie Eigentümer Ihrer Immobilie, es ist daher keine Nießbrauchsregelung oder Grundbucheintragung nötig.
Die Allianz BestAger Finanzierung kann genutzt werden, um den Einmalbeitrag für eine Allianz PflegeRente zu bezahlen, die im Pflegefall finanzielle Sicherheit gibt.
Ja. Mit der BestAger Finanzierung lässt sich zum Beispiel der Einmalbeitrag für eine Allianz PrivatSofortRente bezahlen, die das eingesetzte Kapital in eine lebenslange Zusatzrente umwandelt.
Nein. Mindestens einer der Darlehensnehmer muss die Altersgrenze von 55 Jahren erreicht haben.
Es werden die gesetzlichen Renteneinkünfte und die Mieteinnahmen berücksichtigt. Nicht berücksichtigt wird die Rente, die über BestAger finanziert wird.
Bei dem Darlehen müssen strenge verbraucherschutzrechtliche Vorgaben bei der Kapitaldienstprüfung berücksichtigt werden, da diese Finanzierungen in der Regel nicht zu Lebzeiten zurückgezahlt werden. Diese Fälle können trotzdem beantragt werden, falls sichergestellt ist, dass Gesamteinkünfte beim Hinterbliebenen von 1.100 EUR pro Monat nachweisbar sind. Dabei kann auch die zu erwartende Witwenrente berücksichtigt werden.
Nein, es gibt hierfür keinen Zinsaufschlag.
Falls das ursprüngliche Darlehen eine BestAger Finanzierung war, kann dieses wieder als BestAger Finanzierung verlängert werden.
Fälle mit einer fremden Vorlast bis maximal 10 % des Marktwertes können zur Einzelfallentscheidung vorgelegt werden, sofern die Vorlast mit der BestAger Finanzierung abgelöst wird oder eine Allianz-Vorlast ist.
Ja, der Auslauf der BestAger Finanzierung zzgl. dem KfW-Darlehen muss innerhalb des maximalen Beleihungsrahmens von 40 % liegen. Bei der Kapitalprüfung zur BestAger Finanzierung wird das KfW-Darlehen mit berücksichtigt, für den KfW-Darlehensteil gelten dessen eigene Vergaberichtlinien.
Nein, es muss immer das selbst genutzte Objekt zur Besicherung verwendet werden.
Innerhalb der abgeschlossenen Zinsbindung gelten die vereinbarten Vertragsbedingungen unverändert weiter, das heißt auch eine Tilgung von 0 %.
Ja, das Rückzahlungsrecht gilt auch hier.
Nein, das Objekt muss grundsätzlich vor der BestAger Finanzierung lastenfrei sein, nicht erst durch die BestAger Finanzierung selbst. Das gilt auch für bestehende Privatkredite. Fälle mit einer fremden Vorlast bis maximal 10 % des Marktwertes können zur Einzelfallentscheidung vorgelegt werden, sofern diese Vorlast mit der BestAger Finanzierung abgelöst wird oder eine Allianz-Vorlast ist.
Ja, sofern Nachweise (Löschungsbewilligungen) vorgelegt werden können.
Ein Pfandobjekttausch kann durchgeführt werden. Die Bedingung des maximalen Beleihungsauslaufs von 40 % muss weiterhin eingehalten werden. Übersteigt der neue Beleihungsrahmen durch den Objekttausch die Grenze von 40 %, muss dieser Anteil zurückgezahlt werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
Bei einer BestAger Finanzierung mit einer Sofortrente ist dies nicht möglich (das ist auch im ursprünglichen Vertrag nicht möglich). Bei einer BestAger Finanzierung mit anderen Verwendungszwecken ist es möglich, der Erbe tritt in das bestehende Vertragsverhältnis ein und übernimmt damit alle Rechte und Pflichten.