Direkte Antwort
Der Nießbrauch ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, eine Immobilie vollumfänglich zu nutzen und sogar zu vermieten, auch wenn sie rechtlich einer anderen Person gehört, etwa nach einer Schenkung an die Kinder. Anders als beim Wohnrecht dürfen Sie beim Nießbrauch die Immobilie auch vermieten und die Mieteinnahmen behalten.
Häufig wird der Nießbrauch genutzt, wenn Eltern die Immobilie schon zu Lebzeiten steuerbegünstigt an ihre Kinder übertragen, sich selbst aber die Nutzung oder die Mieteinnahmen sichern möchten.
Beim Wohnrecht dürfen Sie nur selbst wohnen, beim Nießbrauch dürfen Sie die Immobilie zusätzlich vermieten und die Mieteinnahmen behalten.
Ja, der Kapitalwert des Nießbrauchs wird vom Immobilienwert abgezogen, was die Schenkungsteuer reduzieren kann. Details klärt am besten ein Steuerberater.