Direkte Antwort
Das Wohnrecht ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, in einer Immobilie zu wohnen, auch wenn sie einer anderen Person gehört. Es wird häufig bei einer Schenkung, einem Immobilien-Teilverkauf oder einer Leibrente vereinbart, damit die bisherigen Bewohner weiter dort leben dürfen.
Das Wohnrecht erlaubt nur das eigene Wohnen, nicht die Vermietung. Wer die Immobilie auch vermieten und die Mieteinnahmen behalten möchte, benötigt stattdessen einen Nießbrauch.
Meist wird es lebenslang vereinbart, es kann aber auch befristet eingetragen werden.
Nein, dafür wäre ein Nießbrauch statt eines reinen Wohnrechts nötig.