Vergleich: BestAger Darlehen ⇔ Hausverkauf ⇔ Immobilienrente

Wertentwickung

Bes­tAger Darlehen

Die Immo­bilie gehört wei­terhin Ihnen. Sie par­ti­zi­pieren zu 100 Prozent an Wert­ge­winnen in der Zukunft.

Haus­ver­kauf /​Teil­ver­kauf

Die Immo­bilie gehört Ihnen nicht mehr oder nur noch zum Teil. Sie par­ti­zi­pieren nur im Teil­ver­kauf noch teil­weise an Wertgewinnen.

Immo­bi­li­en­rente

Sie ver­kaufen Ihr Haus oder Ihre Wohnung gegen eine Rente und sichern sich den aktu­ellen Wert. Sie haben weder Wert­ge­winne oder Wert­ver­luste in der Zukunft.

Konditionen

Bes­tAger Darlehen

Eine Haus­fi­nan­zie­rung ist derzeit zu aktu­ellen Bau­fi­nan­zie­rungs­kon­di­tionen erhältlich.

Haus­ver­kauf /​Teil­ver­kauf
Immo­bi­li­en­rente

Hohe Abschläge für Risi­ko­über­nahme und Margen der Anbieter.
Es sind beson­dere und indi­vi­du­elle Rege­lungen zu beachten.

Angebot für Senioren und Selbständige

Bes­tAger Darlehen

Bes­tAger Dar­lehen ist ein spe­zi­elles Angebot für Senioren und Selb­stän­dige über 60 Jahren, mit ver­ein­fachten Zugangsvoraussetzungen.

Haus­ver­kauf /​Teil­ver­kauf
Immo­bi­li­en­rene

Der Teil­ver­kauf und die Immo­bi­li­en­rente sind spe­ziell für die ältere Ziel­gruppe kon­zi­piert.
Eine Prüfung von Ein­kommen und Bonität ist nicht notwendig.

Nießbrauch oder Wohnrecht

Bes­tAger Darlehen

Nicht not­wendig,
Sie bleiben Eigentümer.

Haus­ver­kauf /​Teil­ver­kauf
Immo­bi­li­en­rene

Wohnen bleiben mit Nieß­brauch­recht oder Wohn­recht.
Absi­che­rung über eine Ein­tra­gung im Grund­buch.
Prüfung durch Rechts­an­walt ist empfehlenswert.

Aufwand und Instandhaltung

Bes­tAger Darlehen

Immo­bilie muss wie bisher instand­ge­halten werden.

Haus­ver­kauf /​Teil­ver­kauf

Die Instand­hal­tungs­ko­sten liegen wei­terhin bei Ihnen.

Immo­bi­li­en­rente

Aufwand und Instand­hal­tungs­ko­sten liegen in der Regel beim Anbieter.

Steuerliche Betrachtung

Bes­tAger Darlehen

Kredite haben keine steu­er­li­chen Aus­wir­kungen, Zins­ko­sten können in der eigen­ge­nutzten Immo­bilie nicht abge­setzt werden.

Haus­ver­kauf /​Teil­ver­kauf

In der Regel sind Ver­kaufs­er­löse steuerfrei.

Immo­bi­li­en­rente

Der Ertrags­an­teil der Immo­bi­li­en­rente oder Leib­rente muss ver­steuert werden.

Terminvereinbarung für Erstberatung

Wenn Sie Ihre Telefonnummer hinterlassen, rufen wir Sie zur Klärung weiterer Fragen gerne zurück.